Liebe Eltern,
auf diesem Weg möchten wir Sie über aktuelle Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien in Kenntnis setzen.
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Maskenpflicht
Die Coronabetreuungsverordnung sieht ab dem 26.10.2020 für die Grundschule weiterhin keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) im Unterricht einer festen Lerngruppe vor. Somit müsste auch beim Verlassen des Platzes keine MNB aufgesetzt werden.
Da sich die bisherigen Maßnahmen bereits sehr gut eingespielt haben, sprechen wir die klare Empfehlung aus, auch weiterhin beim Verlassen des Sitzplatzes innerhalb der Klasse eine MNB aufzuziehen und hoffen im Sinne der Gemeinschaft hier weiterhin auf Ihre Unterstützung. Für die Kinder sind wechselnde Vorgaben immer wieder verwirrend und auch mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen sowie bisher gesammelter Erfahrungen, sehen wir die bisherigen Maßnahmen als gewinnbringend und sinnvoll.
- Maskenpflicht gilt auf dem Schulgelände sowie im Schulgebäude
- Am Platz in der Klasse dürfen die Kinder die MNB abnehmen, sollen diese aber beim Verlassen des Platzes wieder aufsetzen
- Innerhalb des OGS-Gruppenraums darf die MNB abgenommen werden
- Beim Verlassen des Gruppenraumes sowie auf dem Schulgelände muss die MNB wieder aufgesetzt werden
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder stets saubere Masken tragen. Eine Maske die über mehrere Tage hinweg getragen wird, leistet keinen Schutz, sondern sorgt im Zweifel für ein höheres Infektionsaufkommen.
Außerdem gelten strengere Vorgaben in Bezug auf Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, die auch vor den Schultoren einzuhalten sind. Halten Sie größtmöglichen Abstand zu anderen Eltern, verteilen Sie sich großflächig und tragen Sie am Schultor eine Mund-Nasen-Bedeckung, sofern ein Abstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet sein kann. Sollte dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, sind wir dazu angehalten, den Ordnungsdienst der Stadt Grevenbroich oder die Polizei zu verständigen.
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Schulsport-/Schwimmunterricht
Der Sportunterricht findet soweit die Witterungsverhältnisse dies zulassen weiterhin im Freien statt. Darüberhinaus stehen aber auch die Sporthallen für schlechte Witterungsverhältnisse zur Verfügung. Bitte achten Sie an Tagen, an denen Sportunterricht stattfindet auf angemessene Kleidung, da die Nutzung der Umkleideräume aktuell organisatorisch nicht möglich ist.
Das kontinuierliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung über die Dauer der gesamten Unterrichtsstunde ist für den Sportunterricht insbesondere in den Phasen physischer Betätigung nicht vorgesehen.
Der Schwimmunterricht kann nach wie vor aus organisatorischen Gründen nicht stattfinden und wird zunächst durch Sportunterricht/ Bewegungsstunden ersetzt.
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Infektionsschutz
Nach wie vor liegt es in unser aller Hände Neuinfektionen zu vermeiden. Neben der Maskenpflicht, einer regelmäßigen Handhygiene auch während der Unterrichtszeit sowie dem regelmäßigen Lüften nach Vorgabe des Umweltbundesamtes müssen folgende Dinge unbedingt beachtet werden.
Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss jeden Morgen abgeklärt werden, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen und auch ansonsten gesund sind. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist die individuelle ärztliche Abklärung zwingend notwendig und die Schule ist zunächst nicht zu betreten.
Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Das beigefügte Schaubild gibt Ihnen eine Empfehlung, was bei einer Erkrankung ihres Kindes zu beachten ist.
Sollte sich eine Schülerin oder Schüler oder ein Familienmitglied in Quarantäne befinden, informieren Sie bitte umgehend die Schule. Das Gesundheitsamt entscheidet in diesen Fällen über weitere Maßnahmen.
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Urlaubsreisen in den Herbstferien/Risikogebiete
Wie bereits vor den Herbstferien mitgeteilt, gelten strenge Vorschriften, sollten Sie sich innerhalb der Herbstferien in Risikogebieten außerhalb von Deutschland aufgehalten haben.
Sollten Sie sich in den 14 Tagen vor Ihrer Einreise nach Deutschland in einem der ausgewiesenen Risikogebiete aufgehalten haben, müssen Sie sich umgehend und auf direktem Weg in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Familie, Ihrer Nachbarn und aller Menschen aus Ihrem Umfeld und ist leider unvermeidbar. Dabei spielt keine Rolle, ob Sie sich angesteckt haben oder nicht.
Während der Quarantäne ist es Ihnen nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch von Personen zu empfangen, die nicht Ihrem Hausstand angehören. Nur so kann es gelingen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.
Wichtig: Sie sind verpflichtet, das für Sie zuständige Gesundheitsamt umgehend telefonisch oder per E-Mail über Ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet zu informieren.
Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen die Quarantänepflicht teuer werden kann – in Nordrhein- Westfalen sind Geldbußen bis zu 25.000 Euro möglich.
Weitere Informationen – auch zur Corona-Einreiseverordnung mit weiteren Details und Ausnahmeregelungen – finden Sie auf der Internetseite www.mags.nrw/coronavirus.
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Ihnen und Ihren Familien weiterhin alles Gute! Bleiben Sie gesund!
Ihr EKS-Team
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