Liebe Eltern,
wie wir soeben per Schulmail mitgeteilt bekommen haben, werden wir nach den Osterferien zunächst bis zum 16. April im Distanzunterricht starten.
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Distanzunterricht
Über die zeitliche Strukturierung der einzelnen Tage, Bereitstellung von Materialien, Rückläufe von Arbeitsergebnissen u.ä. werden Sie von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern in Kenntnis gesetzt. Die grundlegende Kommunikation sowie ein Großteil des Lernens auf Distanz wird über SchoolFox geschehen, wie auch bereits im Januar durchgeführt. Sollten Sie hier Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte kurzfristig an unser Supportteam unter support.eks@eksgv.nrw.schule.
Bitte beachten Sie, dass mit der Verordnung zum Distanzlernen nach §52 SchulG, ein rechtlicher Rahmen seitens des Ministeriums für Schule und Bildung festgesetzt worden ist. Dieser beinhaltet unter anderem die Pflicht zur Teilnahme am Lernen auf Distanz seitens der Schülerinnen und Schüler sowie die verbindliche Bewertung der Lerninhalte seitens der Lehrkräfte.
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Notbetreuung
WICHTIG!!! NOTBETREUUNG MUSS ZWINGEND NEU BEANTRAGT WERDEN!!!
Alle Schulen der Primarstufe bieten ab Montag, den 12. April 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können.
Prüfen Sie zunächst alle Möglichkeiten der Betreuung zu Hause und tragen Sie so aktiv zur Kontaktreduzierung bei!
Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Schülerinnen und Schüler in der Notbetreuung werden lediglich bei der Bearbeitung der Aufgaben unterstützt, sind aber ebenso verpflichtet Arbeitsergebnisse an die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer abzugeben.
Sollten Sie von der Notbetreuung Gebrauch machen wollen, lassen Sie uns das beigefügte Formular bis morgen, Freitag den 09.04.2021 um 14.00 Uhr, per Mail (107475@schule.nrw.de) oder Posteinwurf zukommen. Anträge die nicht fristgerecht eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Sie erhalten am morgigen Freitag (09.04.2021) eine Rückmeldung ob und in welchem Umfang ihr Antrag berücksichtigt werden konnte.
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Testpflicht
Ab der kommenden Woche wird es eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.
Testtage an der Erich Kästner-Schule werden voraussichtlich jeweils immer Montags und Donnerstags sein.
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt.
Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Der entsprechende Nachweis ist der Schule jeweils an den Testtagen der Schule (Montag/Donnerstag) vorzulegen.
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Dies gilt voraussichtlich auch für die Teilnahme an der Notbetreuung bereits ab der kommenden Woche!
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Bleiben Sie gesund!
Ihr EKS-Team
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