Liebe Eltern,
mit der heutigen Schulmail wurde uns mitgeteilt, dass die Schulen ab dem 15.06.2020 grundsätzlich wieder zu einem Regelbetrieb mit Unterricht möglichst gemäß geltender Stundentafel zurückkehren.
Im Mittelpunkt steht hierbei ein schon in anderen Ländern verfolgtes Konzept. Es ersetzt für die Schulen der Primarstufe die individuelle Abstandswahrung (1,50 m) durch ein Konzept, wonach konstante (Lern-)Gruppen gebildet und durch deren Trennung Durchmischungen vermieden werden.
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Schulalltag
Für den Schulalltag bedeutet dies, dass die Kinder die Unterrichtszeit in ihren Klassenverbänden in ihren gewohnten Klassenräumen verbringen werden. Die Notwendigkeit der Abstandwahrung tritt innerhalb des Klassenverbandes zurück. Unterrichtsangebote, die eine Durchmischung von Lerngruppen mit sich bringen würden, unterbleiben zunächst bis zu den Sommerferien. Um eine Begegnung der einzelnen Klassen zu vermeiden, wird es gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten geben. Auf dem Schulgelände, bei Toilettengängen sowie beim Ankommen und Verlassen des Schulgeländes wird es weiterhin eine Maskenpflicht geben.
Wie bisher sollen Dritte, also auch Eltern, das Schulgelände möglichst nicht bzw. nur nach vorheriger Terminabsprache in wichtigen Gründen betreten.
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Teilnahme am Unterricht
Auch unter Einschränkungen der Corona-Pandemie sind alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Aus Anlass einer Erweiterung des Präsenzunterrichts ist noch einmal auf Folgendes hinzuweisen:
Die Erziehungsberechtigten müssen darauf achten, dass die Kinder vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen und in keinem Fall krank zur Schule geschickt werden. Hier tragen alle eine gemeinschaftliche Verantwortung, die unbedingt ernst zu nehmen ist.
Sofern Schülerinnen und Schüler eine Corona-relevante Vorerkrankung haben, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres. Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte – die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt ist angeraten. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch die Teilnahme am Präsenzunterricht bei ihrem Kind möglich ist.
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, wenn ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Vorerkrankung ergibt.
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Notbetreuung
Die Notbetreuung endet mit Ablauf des 12.06.2020 und wird durch ein tägliches Unterrichtsangebot ersetzt.
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OGS
Unter Beachtung des Hygienekonzepts und der oben aufgeführten Rahmenbedingungen sowie vorhandener Personalkapazitäten soll auch der OGS-Betrieb wieder aufgenommen werden. Hier wird es jedoch Einschränkungen geben, durch die Notwendigkeit der Bildung konstanter Gruppen, die auch der Gruppenbildung im Vormittag gerecht wird.
Die für die Sommerferien vorgesehenen OGS-Angebote werden ebenfalls unter Beachtung der geltenden Rahmenbedingungen durchgeführt. Hierzu ist bereits eine erste telefonische Abfragen erfolgt, eine schriftliche Abfrage folgt in der kommenden Woche. Auch hier gilt, dass es Einschränkungen geben wird und eine verbindliche Zusage zur Teilnahme erst nach Sichtung der vorhandenen Personalkapazitäten erfolgen kann.
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Genaue Informationen zur Stundentafel, zu Unterrichtsbeginn und Unterrichtsschluss der einzelnen Jahrgangsstufen sowie Regelungen zum Betrieb der OGS erhalten Sie im Laufe der kommenden Woche, sobald alle Planungen abgeschlossen und die nötigen Absprachen mit der Stadt und dem Träger der OGS getroffen sind.
Bleiben Sie gesund!
Ihr EKS-Team
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