Liebe Eltern,
ab der kommenden Woche werden die bestehenden Regelungen für eine Notbetreuung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrarstrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Darüber hinaus wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dem 23. März bis einschließlich dem 19. April steht die Notbetreuung an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich (mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag) zur Verfügung.
Wir bitten ausdrücklich zu beachten, dass es sich um eine Notfallbetreuung handelt und bitten Sie vorab entsprechend zu prüfen, ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Antrag Notbetreuung:
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Schulministeriums:
Lassen Sie uns bei einem Bedarf zur Notbetreuung schnellstmöglich den ausgefüllten Antrag zukommen. Das Sekretariat ist weiterhin zu den normalen Öffnungszeiten besetzt. Des Weiteren können Sie uns über das Kontaktformular der Homepage sowie die hinterlegte Mailadresse erreichen.
Ihnen und Ihren Familien weiterhin alles Gute! Bleiben Sie gesund!
Ihr EKS-Team
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